Kosten
Natürlich ist der Gang zum Anwalt mit Kosten verbunden. Viele
Ratsuchende
scheuen deshalb davor zurück, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Steht keine Rechtsschutzversicherung für die Kostenübernahme
zur Verfügung, gibt
es bei geringeren Einkommen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für ein
Gerichtsverfahren zu beantragen oder im außergerichtlichen Bereich die Gebühren
im
Wege der Beratungshilfe von der Justizkasse zu erlangen. Bitte fragen Sie nach;
Rechtsanwältin Weber gibt Ihnen hierzu gerne vorab Auskunft.
Wenn weder eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig
ist noch eine staatliche
Kostenübernahme in Frage kommt, werden die Gebühren den Mandanten nach dem
neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Die Kosten richten sich in
Zivilsachen
zumeist
nach dem Streitwert und sind oft gar nicht so hoch, wie Sie befürchten.
Zudem
gibt
es Rahmengebühren sowie die Möglichkeit, Pauschal- oder Zeitgebühren
zu vereinbaren. Als Einzelanwältin ohne Kostendruck eines großen Büroapparates
kann Rechtsanwältin Weber hier mandantenfreundliche Vereinbarungen treffen.